Rahmenlehrpläne regeln das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Bildungsbereiche und deren zeitliche Anteile, die Koordination von schulischen und
praktischen Bestandteilen sowie die Inhalte des Qualifikationsverfahrens. Bildungsinstitutionen, die Bildungsgänge HF anbieten möchten, müssen sich an die Vorgaben der Rahmenlehrpläne
halten.
Die Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern entwickelt und vom Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation eidgenössisch genehmigt.
Die Fokussierung auf berufliche Handlungskompetenzen erlaubt die Gestaltung einer handlungsorientierten Ausbildung und eines praxisnahen
Qualifikationsverfahrens.
Momentan steht der revidierte Rahmenlehrplan Tourismus kurz vor der Genehmigung durch das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Die HFSZ wird ihre Inhalte bereits nach dem neuen Rahmenlehrplan ausrichten.