Zulassung dipl. Tourismus­fachmann/frau HF


Bundesgesetz Berufsbildung Art. 29 und Art. 10, Absatz 2 MiVo-HF:

Die reguläre Zulassung zum Studium als Tourismusfachfrau/mann HF setzt grundsätzlich einen Abschluss auf Sekundarstufe II voraus (Lehrabschluss, Gymnasiale Matura, Berufsmatura, Fachmittelschulabschluss, Handelsmittelschulabschluss). 
Personen die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, können sich ebenfalls über das Sur-Dossierverfahren  bewerben, sofern sie über eine mindestens 4-Jährige praktische Tätigkeit in einem einschlägigen Berufsfeld verfügen. 

 

Wir prüfen kostenlos Ihre Zulassung zum Studium. Schicken Sie uns einfach ihren Kurz-CV auf:

info@hfsz.ch


Detaillierte Informationen siehe unser Zulassungs- und Sur-Dossierreglement:

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